Was umfasst das Fristenmanagement?
- Prüfungen von Arbeitsmitteln
z. B. laut Arbeitsmittelverordnung (AM-VO):- Erstprüfung nach Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen (z. B. jährlich bei Staplern, Hebezeugen, elektrischen Geräten)
- Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Umbau, Unfall)
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- Unterweisungen der Mitarbeiter:innen
laut § 14 ASchG:- mindestens einmal jährlich
- zusätzlich bei Änderungen im Arbeitsplatz, Unfall, Neueinstieg etc.
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- Wartungsintervalle technischer Anlagen
z. B. Herstellerangaben, interne Instandhaltungspläne - Maßnahmenumsetzung aus der Evaluierung
- Fristen aus dem Maßnahmenplan (§ 4 ASchG), z. B. „bis 31.03.2026 Schutzabdeckung montieren“
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