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Erinnerung an wiederkehrende Prüfungen und Unterweisungen - Neues Projekt 3

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Was umfasst das Fristenmanagement?
  1. Prüfungen von Arbeitsmitteln
    z. B. laut Arbeitsmittelverordnung (AM-VO):
    • Erstprüfung nach Inbetriebnahme
    • Wiederkehrende Prüfungen (z. B. jährlich bei Staplern, Hebezeugen, elektrischen Geräten)
    • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Umbau, Unfall)
  2. Unterweisungen der Mitarbeiter:innen
    laut § 14 ASchG:
    • mindestens einmal jährlich
    • zusätzlich bei Änderungen im Arbeitsplatz, Unfall, Neueinstieg etc.
  3. Wartungsintervalle technischer Anlagen
    z. B. Herstellerangaben, interne Instandhaltungspläne
  4. Maßnahmenumsetzung aus der Evaluierung
    • Fristen aus dem Maßnahmenplan (§ 4 ASchG), z. B. „bis 31.03.2026 Schutzabdeckung montieren“
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