Evaluierung nach ASchG §4 – Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen
Die Arbeitsplatzevaluierung dient dazu, alle möglichen Gefahrenquellen im Betrieb zu erkennen und zu minimieren, bevor Unfälle oder gesundheitliche Schäden entstehen. Sie bildet die Grundlage für ein sicheres, rechtskonformes und effizientes Arbeitsumfeld.
Ziel der Evaluierung:
- Erfassung und Bewertung aller Gefährdungen, die Arbeitnehmer:innen betreffen können
- Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen bei Änderungen im Betrieb (z. B. neue Maschinen, Arbeitsverfahren, Stoffe, Umbauten)
Typische Gefährdungsarten:
- Mechanische Gefährdungen – Quetschen, Schneiden, Schlagen, z. B. an Maschinen oder Förderbändern
- Elektrische Gefährdungen – Stromschlag, Kurzschluss, defekte Geräte
- Ergonomische Gefährdungen – Fehlhaltungen, monotone Arbeit, Überlastung
- Chemische Gefährdungen – Dämpfe, Reinigungsmittel, Gefahrstoffe
- Biologische Gefährdungen – Bakterien, Schimmel, Kontamination (v. a. in der Lebensmittelproduktion)
- Psychische Belastungen – Zeitdruck, Schichtarbeit, Konflikte, Monotonie
Ablauf einer Evaluierung:
- Vorbereitung & Begehung – Analyse der Arbeitsplätze, Gespräche mit Mitarbeitern
- Gefährdungsermittlung – Feststellen, welche Risiken bestehen
- Beurteilung – Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Folgen
- Maßnahmenfestlegung – Konkrete Schutzmaßnahmen mit Verantwortlichen und Terminen
- Dokumentation – Nachweis in der Evaluierungsdokumentation (DOK-VO-konform)
- Überprüfung – Regelmäßige Aktualisierung, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern
Ergebnis:
- Maßnahmenplan mit Prioritäten und Verantwortlichkeiten
- Rechtssichere Dokumentation für Arbeitsinspektorat oder AUVA
- Praktische Umsetzung direkt im Betrieb (z. B. mit QR-Codes an Maschinen)