Dokumentation & Unterweisung
Alle Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung müssen laut DOK-VO (Dokumentationsverordnung) schriftlich festgehalten werden.
Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden (Arbeitsinspektorat, AUVA) und als praktische Grundlage für den betrieblichen Alltag.
Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden (Arbeitsinspektorat, AUVA) und als praktische Grundlage für den betrieblichen Alltag.
Dokumentation
In der Dokumentation werden folgende Inhalte festgehalten:
- Ergebnisse der Evaluierung (Gefährdungen und Maßnahmen)
- Verantwortliche Personen und Umsetzungsfristen
- Nachweise über Prüfungen, Wartungen und Unterweisungen
- Wirksamkeitskontrollen und Aktualisierungen
Die Unterlagen können digital oder als PDF geführt werden – wichtig ist, dass sie jederzeit verfügbar und aktuell sind.
Mit einem QR-Code an der Maschine kann direkt auf die zugehörigen Dokumente zugegriffen werden (z. B. Maßnahmenplan, Betriebsanweisung, Prüfbuch).
Mit einem QR-Code an der Maschine kann direkt auf die zugehörigen Dokumente zugegriffen werden (z. B. Maßnahmenplan, Betriebsanweisung, Prüfbuch).
Unterweisung
Alle Mitarbeiter:innen müssen regelmäßig über sicheres Verhalten, Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden.
Das nennt man Unterweisung – sie ist mindestens einmal jährlich verpflichtend (ASchG §14).
Das nennt man Unterweisung – sie ist mindestens einmal jährlich verpflichtend (ASchG §14).
Typische Unterweisungsthemen:
- Sicheres Arbeiten an Maschinen und Anlagen
- Verhalten bei Notfällen und Unfällen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Ergonomie und richtiges Heben
- Hygienemaßnahmen in der Lebensmittelproduktion
Jede Unterweisung wird dokumentiert (Thema, Datum, Teilnehmer, Unterschriften) – damit ist der rechtliche Nachweis gewährleistet.
Ziel:
Alle Mitarbeiter:innen wissen, welche Gefahren bestehen, wie sie sich schützen können und wo die relevanten Informationen zu finden sind.
So entsteht ein sicherer, klar strukturierter Betrieb – nachweislich konform mit ASchG und DOK-VO.
Alle Mitarbeiter:innen wissen, welche Gefahren bestehen, wie sie sich schützen können und wo die relevanten Informationen zu finden sind.
So entsteht ein sicherer, klar strukturierter Betrieb – nachweislich konform mit ASchG und DOK-VO.