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Dokumentation & Unterweisung - Neues Projekt 3

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Dokumentation & Unterweisung
Alle Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung müssen laut DOK-VO (Dokumentationsverordnung) schriftlich festgehalten werden.
Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden (Arbeitsinspektorat, AUVA) und als praktische Grundlage für den betrieblichen Alltag.

Dokumentation
In der Dokumentation werden folgende Inhalte festgehalten:
  • Ergebnisse der Evaluierung (Gefährdungen und Maßnahmen)
  • Verantwortliche Personen und Umsetzungsfristen
  • Nachweise über Prüfungen, Wartungen und Unterweisungen
  • Wirksamkeitskontrollen und Aktualisierungen
Die Unterlagen können digital oder als PDF geführt werden – wichtig ist, dass sie jederzeit verfügbar und aktuell sind.
Mit einem QR-Code an der Maschine kann direkt auf die zugehörigen Dokumente zugegriffen werden (z. B. Maßnahmenplan, Betriebsanweisung, Prüfbuch).

Unterweisung
Alle Mitarbeiter:innen müssen regelmäßig über sicheres Verhalten, Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert werden.
Das nennt man Unterweisung – sie ist mindestens einmal jährlich verpflichtend (ASchG §14).
Typische Unterweisungsthemen:
  • Sicheres Arbeiten an Maschinen und Anlagen
  • Verhalten bei Notfällen und Unfällen
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Ergonomie und richtiges Heben
  • Hygienemaßnahmen in der Lebensmittelproduktion
Jede Unterweisung wird dokumentiert (Thema, Datum, Teilnehmer, Unterschriften) – damit ist der rechtliche Nachweis gewährleistet.

Ziel:
Alle Mitarbeiter:innen wissen, welche Gefahren bestehen, wie sie sich schützen können und wo die relevanten Informationen zu finden sind.
So entsteht ein sicherer, klar strukturierter Betrieb – nachweislich konform mit ASchG und DOK-VO.
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